Für den ordnungsgemäßen Austausch der Zähler nach §6 MsbG (1) erfolgt eine Verarbeitung der personenbezogenen Daten nach Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (Rechtmäßigkeit der Verarbeitung). Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn sie zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der der Verantwortliche unterliegt.
Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung erfolgt nach DSGVO zur Erfüllung der rechtlichen Verpflichtung zum Zählertausch.