Muss ich als Mieter irgendetwas tun?
Nein, Sie müssen als Mieter nichts weiter tun.
Sie werden im Auftrag des Hauseigentümers von über den gesamten Vorgang des Zählerwechsels informiert. Wir kündigen den Termin des Zählerwechsels mit einigen Wochen Vorlauf postalisch an und sind jederzeit für Rückfragen ansprechbar. I
m Zuge unseres Zählertauschs erfolgt der Austausch Ihrer bisherigen Messeinrichtung. Ihr bestehender Stromliefervertrag bleibt dabei selbstverständlich unverändert bestehen. Im Rahmen des Zählerwechsels übermitteln wir dem zuständigen Netzbetreiber alle erforderlichen Daten – darunter die Zählernummer und den Ausbauzählerstand des alten Zählers sowie die Zählernummer und den Einbauzählerstand des neuen Zählers – über die standardisierte Marktkommunikation.
Für Sie entsteht dabei kein Handlungsbedarf. Es ist möglich, dass Ihre Stromversorgung für ca. 15-30 Minuten unterbrochen wird. In diesem Falle werden Sie selbstverständlich kurz vorher informiert.
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