Der Nachbarschaftbonus wird Ihnen gutgeschrieben, sobald Ihr geworbener Nachbar die zweiwöchige Widerrufsfrist überschritten hat und Sie selbst seit mindestens 12 Monaten durch meinhundert beliefert werden. Die 12-monatige Vertragslaufzeit startet mit dem Belieferungsbeginn. Die Verrechnung erfolgt automatisch:
Bei Abschlagszahlungen: Die Verrechnung erfolgt mit der Jahresrechnung, sofern die Mindestlaufzeit von 12 Monaten bereits erreicht wurde. Andernfalls erfolgt die Gutschrift mit der darauffolgenden Abrechnung.
Bei Echtkostenabrechnung: Auf der ersten Rechnung nach Ablauf Ihrer 12-monatigen Mindestlaufzeit.
Hinweis: Die 12-monatige Vertragslaufzeit startet mit dem Belieferungsbeginn. Bei einer Vertragsbeendigung vor Ablauf der ersten 12 Belieferungsmonate besteht kein Anspruch auf den Bonus. Ein frühzeitiger Umzug stellt hier keine Ausnahme dar.