Die Beschreibung der Bundesnetzagentur regelt die Wechselprozesse im Messwesen (WiM) unter anderem für: den Messstellenbetreiberwechsel und die Anwenderhandbücher zur WiM sowie die standardisierten Nachrichtenformate für den Datenaustausch im deutschen Energiemarkt, die im Rahmen der Wechselprozesse im Messwesen (WiM) wie auch im Rahmen der Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE) für die Kommunikation zwischen Netzbetreibern, Messstellenbetreibern und Energieversorgern verwendet werden. In den Handbüchern des Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (UTILMD Anwendungshandbuch zur WiM Seite 63 von 193) werden für die Anmeldung des Messstellenbetriebs gegenüber dem Netzbetreiber auch der Name, Straße und Hausnummer, Ort und Postleitzahl als erforderliche Pflichtinformation angegeben.
Für einen ordnungsgemäßen Datenaustausch im deutschen Energiemarkt ist für den Zählerwechsel und die damit verbundenen Prozesse auch der Name und die Adresse des Anschlussnutzers erforderlich.