Ich habe gekündigt - was passiert jetzt?

Ich habe gekündigt - was passiert jetzt?

Hier müssen zwei unterschiedliche Fälle betrachtet werden: 

1. Ihr Zähler wurde über die seit Juni 2025 geltenden Bestimmungen der GPKE in unsere Versorgung gebracht:
In diesem Fall melden wir unsere Belieferung Ihres Zählers unter Einhaltung der Vertragsbindung zum Vertragsende ab, sodass sich ihr neuer Versorger direkt im Anschluss anmelden kann. Dieser Vorgang dauert i.d.R. nur wenige Tage und ist nur in die Zukunft möglich, nicht rückwirkend.

2. Ihr Zähler wurde über die bis Juni 2025 geltenden Lieferantenwechselprozesse im Mieterstrom in unsere Versorgung gebracht:
Wir fragen bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber die zu Ihrem Zähler zugehörigen Markt- und Messlokationsnummern (MaLo und MeLo) an. Laut BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft) hat der Netzbetreiber 10 Werktage Zeit, die angeforderten Daten zur Verfügung zu stellen. Leider kommt es hier regelmäßig zu Verzögerungen, was den gesamten Prozess verlangsamt. Sobald wir MeLo und MaLo erhalten haben, leiten wir diese an den zuständigen Messstellenbetreiber weiter. Der Messstellenbetreiber stößt dann per Marktkommunikation (kurz MaKo) den WiM-Prozess beim VNB an. WiM steht für Wechselprozesse im Messwesen. In dieser Zeit können wir von EINHUNDERT zunächst nur abwarten, bis die Bestätigung des Messstellenbetreibers kommt, dass der Prozess abgeschlossen ist. Sobald wir diese Bestätigung erhalten erhalten, informieren wir Sie umgehend über die Freigabe des Zählers und Sie können sich bei einem Anbieter Ihrer Wahl anmelden. Dieser Prozess kann einige Wochen (in einigen Fällen auch Monate) dauern. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir durch all diese Abhängigkeiten von anderen kein konkretes Datum zur Freigabe nennen können. 
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      Nein, das ist nicht notwendig. In der Regel ist Ihr Zähler in einem frei zugänglichen Raum des Gebäudes verortet, z. B. im Keller. In diesem Fall übernehmen wir die Terminabstimmung für einen Zugang mit Ihrem Hausmeister oder Ihrer Hausverwaltung. ...